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Abnahme- und Konstanzprüfungen

Für den Betrieb von Befundungseinrichtungen (lokal und in Aussenstellen) werden vom Betreiber verschiedene Abnahme- und Konstanzprüfungen verlangt.

Unser erfahrenes und geschultes Personal führt mit kalibrierten Messmitteln diese Prüfungen gerne für Ihr Institut durch.

Abnahme- und Konstanzprüfungen nach DIN 6868-57 und DIN 6868-159



DIN 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten

Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.

Diese Norm gilt für die Darstellung von SW-Bildern auf Bildwiedergabegeräten (BWG) in Form von Grauwerten auf Bildschirmen. Sie beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:

  • Projektionsradiographie (auch DSA und DL)
  • Computertomographie
  • Nuklearmedizin
  • Magnetresonanztomographie
  • Ultraschallbildgebung
  • PACS

DIN 6868-159 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV

Seit März 2009 regelt die DIN 6868-159 die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV.