Abnahme- und Konstanzprüfungen
Für den Betrieb von Befundungseinrichtungen (lokal und in Aussenstellen) werden vom Betreiber verschiedene Abnahme- und Konstanzprüfungen verlangt.
Unser erfahrenes und geschultes Personal führt mit kalibrierten Messmitteln diese Prüfungen gerne für Ihr Institut durch.

DIN 6868-57 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.
Diese Norm gilt für die Darstellung von SW-Bildern auf Bildwiedergabegeräten (BWG) in Form von Grauwerten auf Bildschirmen. Sie beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:
- Projektionsradiographie (auch DSA und DL)
- Computertomographie
- Nuklearmedizin
- Magnetresonanztomographie
- Ultraschallbildgebung
- PACS
DIN 6868-159 Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
Seit März 2009 regelt die DIN 6868-159 die Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV.

