Abnahmeprüfung DIN 6868-157

DIN 6868-157

Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung

Im Januar 2012 wurde die DIN 6868-157 als Normentwurf veröffentlicht.
Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57.

Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • Einführung von Raumklassen zur Einteilung der Bildwiedergabesysteme nach Tätigkeiten
  • Überprüfung der DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Abnahme- und Konstanzprüfung
  • Anwendungsbereich um die Medizintechnik erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt
  • Der Einsatz von mobilen Befundungssystemen wird vereinfacht
  • Begrenzungen der Bildschirmgröße wurden entfernt und eine minimale Pixelgröße von 140 μm eingeführt

 

Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.

Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN V 6868-157, Tabelle 1
(Quelle TÜV-Süd):

Raumklasse Raum Tätigkeiten Klassifikation des BWs Beleuchtungsstärke
RK 1 Befundungsraum Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte Befundung ≤50
RK 2 Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bild- wiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten). Befundung ≤ 100
RK 3 Räume zum Führen der Untersuchung Räume zum Führen der Untersuchung: Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten). Befundung ≤ 500
RK 4 Betrachtungs- und Behandlungsräume Betrachtungs- und Behandlungsraum. Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.) Betrachtung ≤ 1000
RK 5 zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz: Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes Befundung ≤ 100
RK 6 zahnärztlicher Behandlungsraum Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes Befundung ≤ 1000
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