Abnahmeprüfung DIN 6868-159

DIN 6868-159

Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie.

Für den teleradiologischen Übertragungsweg müssen eine Abnahmeprüfung und laufende Konstanzprüfungen gemäß DIN 6868-159 durchgeführt werden.

Zur Durchführung der Konstanzprüfung ist arbeitstäglich die Funktionsfähigkeit sowie monatlich die Übertragungszeit, Übertragungsgeschwindigkeit, Vollständigkeit der Datenübertragung und die Bildqualität zu überprüfen.

Arbeitstägliche Konstanzprüfung

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit ist ein beispielhafter Bilddatensatz zu übertragen. Es muss festgestellt werden, dass die Übertragung erfolgt ist. 

Monatliche Konstanzprüfungen
  • Übertragungszeit
  • Bildqualität
  • Vollständigkeit der Datenübertragung
Befundungsmonitor(e)

Für sämtliche Befundungsmonitore an den Endpunkten der teleradiologischen Übertragungswege müssen Abnahmeprüfungen nach DIN 6868-157 durchgeführt werden. Zusätzlich müssen die Konstanzprüfungen an den Bildwiedergabegeräten gemäß der Qualitätssicherungsrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt werden.

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